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Fotograf

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Beruf des Fotografen zu erlernen und auszuüben:
staatlich anerkannte Berufsausbildung im Handwerk mit der Abschlussprüfung als Geselle oder eine IHK-Abschlussprüfung beziehungsweise Abschlussprüfung an Berufsfachschulen und
mit der zusätzlichen Möglichkeit des Ablegens der Meisterprüfung oder der Prüfung als staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Fototechnik durch ein Studium an einer staatlichen Fachschule oder
ein Studium an einer Hochschule (Akademie, Kunsthochschule) oder Fachhochschule bzw. Berufsakademie.
seltener eine autodidaktische Aneignung und Tätigkeit
Die Berufsbezeichnung Fotograf ist in Deutschland nach wie vor geschützt. Gemäß § 18 Abs. 2 gehört Fotograf nach dem Dritten Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 24. Dezember 2003 zu den zulassungsfreien Handwerken, d. h. in der Regel ohne Meisterbrief, eine Eintragung in die Handwerksrolle ist trotzdem notwendig. Der staatlich anerkannte Ausbildungsberuf ist nach wie vor, wie die Berufsbezeichnungen Fototechnischer Assistent, Fotolaborant und Fotoingenieur, gesetzlich geschützt. Der Titel staatl. geprüfter Techniker und die akademischen Grade "Diplom...", Bachelor oder Master können nur nach einem absolviertem Fachschul- bzw. (Fach)Hochschulstudium geführt werden.
Die Berufsbezeichnungen Fotoartist, Bildreporter, Bildjournalist oder Bildberichterstatter sind hingegen bis dato keine geschützten Berufsbezeichnungen.
Siehe auch: Kunsthochschule, Filmhochschule

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